Ausbildung zum Brandschutzhelfenden
Jeder Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer:in zu benennen. In vielen Fällen können Brände von Brandschutzhelfenden in der Entstehungsphase gelöscht werden.
Weitere Informationen finden Sie unter den Kursterminen.
Ein Brand stellt für jeden Betrieb eine ernste Gefährdung dar. Um der Verantwortung für die Beschäftigten in Ihrem Betrieb gerecht zu werden, bieten wir die Ausbildung zu Brandschutzhelfende an, wie sie das ArbSchG, die UVV oder die ASR A2.2 fordern.
Theorie:
1. Grundlagen im Brandschutz:
- Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes
- Physikalisch-chemische Grundlagen der Verbrennung und des Löschens
- Vorbeugender Brandschutz in Gebäuden
- Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Brandschutzes
- DIN 14096: Brandschutzordnung Teil A – C
2. Brandschutzunterweisung:
- Brandmeldeeinrichtungen; Kennzeichnung
- Abwehrender Brandschutz: Verhalten im Brandfall, Brandbekämpfung mit Feuerlöschern
- Personenbezogene Gefahren durch Brände und persönliche Schutzmaßnahmen
- Rettung von Personen und Einleitung der Evakuierung von Gebäuden; Rettungswege
- Alarmierung, Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte (z. B. Feuerwehr)
Praxis:
- Unterweisung an einem Handfeuerlöscher
- Löschtaktik bei Löschversuchen
- Löschübungen mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen
Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen.
Die Bezahlung der Gebühr in Höhe von 125,00 EUR erfolgt direkt am Kurstag oder nach der Kursdurchführung durch Rechnungsstellung.
ASB-Regionalverband Erlangen-Höchstadt e.V.
Werner-Heisenberg-Str. 8
91074 Herzogenaurach